Bildrechte

Was sind Bildrechte?

 

Urheberrechte für die Bildnutzung sind nicht so ganz einfach.

Daher ist dieses hier keine Rechtliche sprich verbindliche Auskunft.

Alle Figuren/Kunstwerke in Verkehrskreiseln liegen im öffentlichen Raum und können von allen Personen angesehen werden.

Daher haben die Künstler nur eingeschränkte Urheberrechte an der Erstellung und Publikation von Bildern ihrer Werke. Dies gilt aber nur für dauerhaft aufgestellte Werke. Ist ein Kunstwerk zeitlich befristet installiert, etwa bei wechselnden Werken örtlicher Bildhauer, ist deren Zustimmung für die Publikation einzuholen.

Davon zu unterscheiden ist das Urheberrecht eines Fotografen an seinen Bildern. Der Fotograf muss der Verwendung seiner Bilder zustimmen.
Man muss sich mit dem Fotografen in Verbindung setzen, außer wenn dieser ausdrücklich seine Bilder für frei nutzbar erklärt. Dann kann man ohne jede Rücksprache über sie verfügen.

Soweit keine Quelle der Bilder angegeben wurde handelt es sich um den Fotografen „cultd3ad“ deren Real Name im Impressum zu finden ist.

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Datum: Samstag, 2. Januar 2010 14:18
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